In § 1 Abs 1 Z 1 und 2 sind die aktive und die passive Umweltinformationspflicht verankert. (Näheres dazu siehe unter Kap 4.1 „Regelungsziel § 1 UIG“).
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH
In § 1 Abs 1 Z 1 und 2 sind die aktive und die passive Umweltinformationspflicht verankert. (Näheres dazu siehe unter Kap 4.1 „Regelungsziel § 1 UIG“).
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