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3.1. Gesetzlicher Strafrahmen (Strafsätze)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Das LSD-BG sieht (ebenso wie die Vorgängerregelung im AVRAG) – neben dem Kerntatbestand der Mindestentgeltunterschreitung – weitere Straftatbestände vor, um sicherzustellen, dass nicht jene Arbeitgeber besser aussteigen, die behördliche Kontrollmaßnahmen (und damit die Feststellung von Unterentlohnungen) behindern (siehe bereits die allgemeinen Hinweise auf Seite 6; Details siehe Seite 84 ff). Es handelt sich dabei insbesondere um folgende „Begleitdelikte“:

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