Die im Kapitel 2 dargestellten Themen werden im nachfolgenden Überblick nochmals kompakt zusammengefasst:
Der Mindestentgeltkontrolle unterliegen alle laut Kollektivvertrag, Mindestlohntarif oder Gesetz gebührenden Entgelte auf Basis der korrekten Einstufung. SV-beitragsfreie Bezüge sind hingegen ausgenommen.
