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3.1 Fahrt- und Reisekosten

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Fahrt- und Reisekosten für betrieblich veranlasste Reisen werden im Normalfall in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst und führen somit zu keiner Kürzung in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung.

In Einzelfällen ist es aber möglich, dass Reisekosten erst im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind, so z.B. als Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder eines atypisch stillen Gesellschafters.

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