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2. Vertragsinteresse versus Integritätsinteresse (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

Schiedsgerichtsklausel im Mandatsvertrag

1374
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt, wie bereits ausgeführt (Rz 1248 ff), „gesetzliche Haftpflichtansprüche“, die der geschädigte Dritte infolge von Berufspflichtverletzungen gegenüber dem rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträger erhebt. Von diesen gedeckten Haftpflichtansprüchen sind Ansprüche abzugrenzen, die auf (reine) Vertragserfüllung gerichtet sind.

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