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1. Vertragliche Haftungsverschärfungen (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Vertrag

Zusage, kein Versicherungsschutz bei haftungserweiternder Zusage

1345
Erweitert der Berufsträger durch vertragliche Haftungszusagen bzw Haftungsvereinbarungen seine Haftpflicht im gesetzlich Umfang, besteht, wie bereits ausgeführt (vgl Rz 1254), im Ausmaß der (kausalen) Haftungsverschärfung keine Versicherungsdeckung. Deckungsunschädlich ist es hingegen, wenn Berufsträger für den gleichen Anspruchsinhalt ohnehin auch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zu haften haben23352335 Wilhelmer, AnwBl ö 3/2016, 143. (vgl Rz 1264).

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