vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Relevante Straftatbestände (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

2.1 Untreue - § 153 StGB

2.1.1 Grundsätzliches

Den Tatbestand der Untreue verwirklicht, wer als Träger rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht durch pflichtwidrige Inanspruchnahme dieser Vertretungsmacht seinen Machtgeber schädigt, wobei ein Schaden objektiv eintritt. Untreue ist damit wissentlicher Befugnismissbrauch mit Schädigungsvorsatz im privatwirtschaftlichen Bereich, der dem Machtgeber einen Vermögensnachteil zufügt, und ist als Gegenstück zum Amtsmissbrauch gemäß § 301 StGB in der Hoheitsverwaltung zu sehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!