Vor dem Hintergrund möglicher strafrechtlicher Relevanz von Drittmitteleinwerbungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen, insbesondere universitären, Einrichtungen hervorgehen, spielen Handlungsempfehlungen als Orientierungshilfe eine wichtige Rolle. In Ermangelung inländischer Handlungsempfehlungen seien an dieser Stelle ausländische Empfehlungen und Richtlinien angeführt, weil die darin enthaltenen allgemeinen Grundsätze für Österreich übernommen werden können.

