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2. Diensterfindungen aus Nebenbeschäftigung (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „freien“ (und damit dem Erfinder zustehenden) Erfindungen und Diensterfindungen bereitet die Frage Schwierigkeiten, ob Erfindungen, die im Rahmen einer Nebenbeschäftigung297297Eine vom Beamten außerhalb des Dienstverhältnisses und einer allfälligen Nebentätigkeit ausgeübte Tätigkeit, vgl dazu Erster Abschnitt, Kapitel VII.2.4.2. entwickelt werden, als Diensterfindungen gemäß § 7 Abs 3 PatG zu qualifizieren sind. Auf den ersten Blick scheint dies zu verneinen zu sein, weil die Nebenbeschäftigung dem Dienstverhältnis nicht zuzurechnen ist. Bei näherer Wertung der großzügig formulierten Voraussetzungen des § 7 Abs 3 PatG entpuppt sich dies jedoch als schwierige Abgrenzungsfrage, bei der eine Beurteilung im Einzelfall notwendig ist. Die rechtliche Würdigung dieser Fragestellung ist besonders deswegen nicht eindeutig, weil das PatG vom Regelfall ausgeht, dass jeder Arbeitnehmer nur für einen Dienstgeber tätig ist.298298Vgl Heidinger/Lettau/Buchtela, Praxisfragen zur Diensterfindung im universitären Bereich, ecolex 2005, 456 ff. Folglich tauchen Fallkonstellationen auf, für die das PatG keine Lösung bereithält.

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