In der Folge soll auf die einzelnen Zwecke, die steuerlichen Begünstigungen zugänglich sind, kurz eingegangen werden.250250Hierbei ist hervorzuheben, dass die BAO nur die grundsätzlichen Voraussetzungen regelt, die abgabenrechtlichen Begünstigungen hingegen in den einzelnen Abgabengesetzen ihre Regelung finden; vgl Ritz, BAO5 (2014) § 34 Rz 2; VereinsR 2001, Rz 6.