Nachfolgend wird kurz auf lohnrechtliche Besonderheiten einiger Branchen aus dem Blickwinkel der Mindestentgeltkontrolle hingewiesen.
Hotel- und Gastgewerbe: Garantielohnsystem
In jenen Bundesländern, in denen im Hotel- und Gastgewerbe noch das Garantielohnsystem anwendbar ist (umsatzabhängiges Lohnsystem auf Basis des Nettokonsums der Gäste), setzt sich das für die Lohndumpingkontrolle maßgebliche Mindestentgelt („Soll-Entgelt“) aus dem kollektivvertraglichen Mindestsatz (= Garantielohn) und den Umsatzprozenten zusammen (vgl Rath, Nochmals zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – Weitere Fragen zum Grundlohn und zur Lohnkontrolle, ASoK 2013, 383 f).

