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2.6. Kollektivvertragliche Erhöhungen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

In vielen Branchen werden die kollektivvertraglichen Gehälter, Löhne und Lehrlingsentschädigungen alljährlich angehoben. Die Zeitpunkte des Inkrafttretens sind äußerst unterschiedlich. Während beispielsweise in der Metallindustrie die jährlichen Erhöhungen üblicherweise mit 1. November jedes Kalenderjahres erfolgen, steigen die Bezüge im Großteil der anderen Branchen (zB Handel, Metallgewerbe, Angestellte im Gewerbe und Handwerk) jeweils mit 1. Jänner des Kalenderjahres. Baugewerbe/-industrie sowie Gastgewerbe schließen die KV-Erhöhungen meist mit 1. Mai eines Kalenderjahres ab. In manchen Branchen sind Kollektivvertragsabschlüsse bloß in Zweijahresabständen üblich.

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