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2.5 Gleichbehandlung7070Siehe dazu auch Kapitel 3.4 im Abschnitt C.

Felbinger4. AuflJuni 2011

Sowohl § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG als auch § 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG legen unter anderem fest, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner

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Arbeitnehmer nur dann von Einkommensteuer und Sozialversicherungspflicht befreit sind, wenn sie an allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

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