Ebenso wie alle anderen Formen von Leistungszusagen, kann das Versprechen (die Verpflichtung) des Unternehmens, einen Beitrag zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer zu leisten, auf verschiedenen Verpflichtungsgründen basieren.
Ebenso wie alle anderen Formen von Leistungszusagen, kann das Versprechen (die Verpflichtung) des Unternehmens, einen Beitrag zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer zu leisten, auf verschiedenen Verpflichtungsgründen basieren.
