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2.3 Der Geltungsbereich der Regelungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG oder der Kreis der Begünstigten

Felbinger4. AuflJuni 2011

Die Begünstigungen für Maßnahmen der Zukunftssicherung können nicht für alle im Unternehmen mitarbeitenden Personen in Anspruch genommen werden. Das Einkommensteuergesetz und das ASVG sprechen hierbei konkret von „Arbeitnehmern“, denen zukunftssichernde Zuwendungen gewährt werden können.

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