Kollektivvertragliche Sonderzahlungen, insbesondere also Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, sind seit 1. 1. 2015 ebenfalls von der Lohndumpingkontrolle (infolge der Ausweitung von einer bloßen Grundlohn- auf eine Gesamtentgeltkontrolle) mitumfasst. Jahreszielerreichungsprämien, Bonuszahlungen oÄ sind idR keine kollektivvertraglichen (sondern bloß dienstvertragliche) Ansprüche, sodass deren Nichtgewährung kein Lohndumping darstellt. Ihre Gewährung kann aber allfällige Unterentlohnungen ggf ausgleichen (siehe dazu Seite 63 ff).

