Der Grundsatz („Ohne Arbeit kein Entgelt“) wird vom Gesetzgeber in zahlreichen Fällen durchbrochen, und der Arbeitgeber ist diesfalls trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung verpflichtet, das Entgelt fortzuzahlen. Die wichtigsten Anwendungsfälle einer verpflichtenden Entgeltfortzahlung sind:

