Lohndumpingprobleme können hinsichtlich Zeitguthaben bereits im bestehenden Dienstverhältnis entstehen, sobald sich Zeitguthaben in Geldansprüche verwandeln (vgl zB § 19f AZG betreffend Umwandlung von Normalarbeitszeitguthaben aus Arbeitszeitdurchrechnungen oder Überstundenguthaben in einen Geldauszahlungsanspruch).

