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2.3 Vereinskonzern

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

2.3.1 Konzernbegriff

Im gesatzten Recht findet sich die Definition des Konzerns in § 15 AktG und § 115 GmbHG. Die Definition ist in beiden Gesetzen wortident: Sind rechtlich selbstständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.

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