Die einzelnen Aufgaben im Verlassenschaftsverfahren teilen sich zwischen dem Notar als Gerichtskommissär, dem Rechtspfleger und dem Richter wie folgt auf:
Die einzelnen Aufgaben im Verlassenschaftsverfahren teilen sich zwischen dem Notar als Gerichtskommissär, dem Rechtspfleger und dem Richter wie folgt auf:
