Unter „Verein“ wird im Folgenden jeweils nur der ideelle Verein verstanden; auf wirtschaftliche Vereine oder dem Verein nahestehende Organisationsformen wird nicht weiter eingegangen. Unterschiede sind nicht nur im Steuerrecht (dazu s steuerrechtlicher Teil) wesentlich, weil es bei Rechtsformverfehlung nicht auf die bloße Bezeichnung als Verein ankommt.22 und die Judikatur die Eigenschaft als Idealverein verneint, wenn nach dessen Zielsetzung eine rein wirtschaftliche Unternehmertätigkeit vorliegt.23