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2.1 Allgemeines

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Unter „Verein“ wird im Folgenden jeweils nur der ideelle Verein verstanden; auf wirtschaftliche Vereine oder dem Verein nahestehende Organisationsformen wird nicht weiter eingegangen. Unterschiede sind nicht nur im Steuerrecht (dazu s steuerrechtlicher Teil) wesentlich, weil es bei Rechtsformverfehlung nicht auf die bloße Bezeichnung als Verein ankommt.2222SZ 56/161. und die Judikatur die Eigenschaft als Idealverein verneint, wenn nach dessen Zielsetzung eine rein wirtschaftliche Unternehmertätigkeit vorliegt.2323Aicher in Korinek/Krejci 99 ff mit weiteren Fundstellen.

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