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2.1 Allgemeines

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Das in der Unternehmensbilanz ausgewiesene Eigenkapital ist nur selten identisch mit dem steuerlichen Eigenkapital. Häufige Unterschiede bei den Bilanzansätzen finden sich vor allem bei den Rückstellungen, insbesondere bei den Abfertigungs-, Pensions-, Urlaubs- und Jubiläumsgeldrückstellungen. Für bestimmte steuerliche Vorgänge ist nicht das in der Unternehmensbilanz ausgewiesene Eigenkapital, sondern das nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Eigenkapital maßgebend.

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