Das in der Unternehmensbilanz ausgewiesene Eigenkapital ist nur selten identisch mit dem steuerlichen Eigenkapital. Häufige Unterschiede bei den Bilanzansätzen finden sich vor allem bei den Rückstellungen, insbesondere bei den Abfertigungs-, Pensions-, Urlaubs- und Jubiläumsgeldrückstellungen. Für bestimmte steuerliche Vorgänge ist nicht das in der Unternehmensbilanz ausgewiesene Eigenkapital, sondern das nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Eigenkapital maßgebend.
