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2.2 Steuerliche Sonderabschreibungen

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Die in der Unternehmensbilanz (bis 2015) bzw. in der Steuerbilanz ausgewiesenen unversteuerten Rücklagen müssen anlässlich der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebes gewinnerhöhend aufgelöst werden.

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