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2.14 Wertaufholung – Zuschreibung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2016 begonnen wurden:

Wurde bei einem Vermögensgegenstand in früheren Perioden eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen und sind die Gründe im Abschlussjahr weggefallen, musste eine Zuschreibung im Betrag der Werterhöhung vorgenommen werden.

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