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2.15 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Das UGB sieht zwei Formen von Vereinfachungsverfahren vor, und zwar den Festwert für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung und die Gruppenbewertung von gleichartigen Gegenständen (§ 209 UGB).

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