Regelungen für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben:
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert der künftigen Auszahlungen anzusetzen.Regelungen für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben:
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert der künftigen Auszahlungen anzusetzen.