Es gibt Bezüge, die bei der Mindestentgeltkontrolle als „neutral“ zu behandeln sind: Sie zählen weder zum Mindestentgelt („Soll-Entgelt“), noch zum tatsächlich bezahlten Entgelt („Ist-Entgelt“). Die Nichtgewährung solcher Bezüge kann somit kein Lohndumping verursachen, die Gewährung ist aber auch nicht auf eine allfällige Unterentlohnung anderer Bezüge anrechenbar. Seite 60
In diese „neutrale“ Sphäre fallen:

