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2.13.2. „Neutrale“ Bezüge

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Es gibt Bezüge, die bei der Mindestentgeltkontrolle als „neutral“ zu behandeln sind: Sie zählen weder zum Mindestentgelt („Soll-Entgelt“), noch zum tatsächlich bezahlten Entgelt („Ist-Entgelt“). Die Nichtgewährung solcher Bezüge kann somit kein Lohndumping verursachen, die Gewährung ist aber auch nicht auf eine allfällige Unterentlohnung anderer Bezüge anrechenbar.

Seite 60

In diese „neutrale“ Sphäre fallen:

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