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2.13.1. Vergleich der Bruttoentgelte

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Arbeitsrechtliche Entgeltbestimmungen (insbesondere Kollektivverträge und Mindestlohntarife) gehen von Bruttobeträgen (also vor Abzug von Sozialversicherung, Lohnsteuer etc), nicht hingegen von Nettobeträgen aus. Dementsprechend knüpft auch § 7i Abs 5 AVRAG bzw § 29 Abs 1 LSD-BG an das laut kollektiven Bestimmungen gebührende Bruttoentgelt an.

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