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2.11. Aufwandsersätze

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Aufwandsersätze dürfen, soweit der Kollektivvertrag nichts anderes bestimmt, für die Bestimmung des kollektivvertraglichen Entgelts nicht angerechnet werden (vgl § 7e Abs 4 AVRAG bzw § 13 Abs 5 LSD-BG).

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