Problem: | Erwerb von Geschäftsanteilen |
Normen: | ABGB: § 862; FBG: § 11; GmbHG: § 26, §§ 41 ff, § 76 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 03. 2000, 28 R 232/99i |
Leitsatz
1. Ist die Annahmefrist eines Anbots abgelaufen, so können Rechte aus diesem Anbot selbst dann nicht mehr abgetreten werden, wenn neben diesem Anbot noch ein neues und bis auf die Annahmefrist inhaltsgleiches Anbot existiert, das inhaltsgleiche Rechte vermittelt.

