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27.2. Unsachliche Informationen

Wallner3. AuflJuli 2024

Informationen durch den Arzt an die Öffentlichkeit sind ferner dann verboten, wenn sie unsachlich sind. Art 2 der Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ definiert eine unsachliche Information als eine solche, die wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht.

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