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27.3. Informationen, die das Standesansehen beeinträchtigen

Wallner3. AuflJuli 2024

Informationen des Arztes an die Patientenschaft sind schließlich dann verboten, wenn sie das Standesansehen beeinträchtigen. Die Judikatur geht davon aus, dass Ärzte ihr Standesrecht zu kennen haben und dass Standesregeln auch dann verbindlich sind, wenn die Standesauffassung nicht in allen Punkten einheitlich ist.755755OGH 24. 8. 2017, 4 Ob 66/17k EvBl 2018/25 mit Anm Brenn/Plasser.

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