Im Zusammenhang mit Spaltungen kommen insbesondere Schadenersatzansprüche gegen
Organe der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft, zB wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Vermögenslage, Verletzung der Auskunftspflichten, Mängel der Berichte,
