vorheriges Dokument
nächstes Dokument

25. Auskunftserteilung (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

Nach § 16 SpaltG kann jeder, der durch die Spaltung in seinen rechtlichen Interessen betroffen ist, von jeder an der Spaltung beteiligten Gesellschaft die Erteilung von Auskünften über die Zuordnung von Vermögensteilen verlangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte