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26. Nichtigkeit einer ins Firmenbuch eingetragenen Spaltung (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

26.1. Rechtsgrundlagen und Fragestellung

§ 14 Abs 3 SpaltG ordnet für die Spaltung an, dass Mängel der Spaltung die Wirkung der Eintragung nach § 14 Abs 2 SpaltG unberührt lassen. Dem entspricht auch § 230 Abs 3 AktG, der für die Verschmelzung eine identische Bestimmung vor- sieht, sowie § 20 Abs 2 dUmwG. Sinn und Zweck dieser Bestimmungen ist, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine faktisch kaum mehr mögliche Rückabwicklung der Spaltung auszuschließen.11Vgl Diregger in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum AktG2 § 195 Rz 110; Grunewald in Lutter, UmwG5 § 20 Rz 70. Der Bestandschutz greift mit Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch. Davor obliegt dem Firmenbuchgericht nach § 2 Abs 1 Z 5 und 6 AußStrG iVm § 15 FBG eine wesentliche Kontrollfunktion. Das Firmenbuchgericht hat auf Grundlage der materiellen Prüfungspflicht allfällige Mängel von Amts wegen aufzugreifen und die begehrte Eintragung abzulehnen.

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