Problem: | Kostenbestimmung nach RATG; Kostenersatz bei Fakturenklage; vorprozessuale Kosten |
Normen: | RATG: TP 2, TP 3A; ZPO: § 54 |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 11. 2001, 20 R 42/01i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Auch nach der ständigen Rechtsprechung des HG Wien ist es zur Geltendmachung vorprozessualer Kosten hinreichend, wenn diese bereits in der Klage verzeichnet werden, ohne dass ihre neuerliche Aufnahme in die Kostennote erforderlich ist.

