Das Vereinssteuerrecht ist durch zwei Besonderheiten gekennzeichnet. Einerseits ist es sehr komplex und nimmt dadurch innerhalb des Steuerrechts eine besondere Stellung ein. Andererseits fällt die tatsächliche Verwaltungsübung im Allgemeinen wesentlich „milder“ aus als im „herkömmlichen“ Steuerrecht.
Die Komplexität des Vereinssteuerrechts hat mehrere Ursachen: