In diesem Kapitel erfolgt die Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Änderungen, die sich durch das Gemeinnützigkeitspaket ergeben haben.
Ausweitung der Spendenbegünstigung auf Kunst und Kultur
Seit 2016 haben auch Kunst- und Kulturvereine die Möglichkeit, auf die Liste der spendenbegünstigten Rechtsträger zu gelangen. Spenden an diese Vereine sind daher unter folgenden Voraussetzungen seit 2016 steuerlich abzugsfähig.