Die Grundfreiheiten der EU (freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) können in Konflikt mit den grundrechtlich verbürgten Rechten kollektiver Interessenverfolgung geraten: Einerseits sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Wahrnehmung der Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu sichern, andererseits müssen sie legitime Grundrechtsausübung respektieren. Zwei Entscheidungen zum Arbeitskampfrecht führen dies exemplarisch vor Augen: