Problem: | Verschleppungsabsicht beim Sachverständigenbeweis |
Normen: | ZPO: § 179, § 275 |
Datum, Geschäftszahl: | 18. 12. 2001, 1 R 7/01b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Offenkundige Verschleppungsabsicht kann dann nicht angenommen werden, wenn der später verworfene Beweisantrag bereits in der ersten Tagsatzung nach der bloß neunminütigen Tagsatzung zur Fassung des Beweisbeschlusses gestellt wurde.

