vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 433/01z

3. LfgDezember 2002

Problem:

Pflicht zur Führung eines Postbuchs

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 178

Datum, Geschäftszahl:

18. 12. 2001, 1 R 433/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Es liegt kein minderer Grad des Versehens mehr vor, wenn im Wiedereinsetzungsantrag die zur Fristenwahrung eingerichtete Organisation nicht offen gelegt wird und nach den Angaben in diesem auch keine Nachfrage nach dem Schriftstück durch den Geschäftsführer des Wiedereinsetzungswerbers erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!