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1 R 36/00s

1. LfgJänner 2001

Problem:

Kostenbestimmung nach der ZPO

Normen:

ZPO: § 41, § 43

Datum, Geschäftszahl:

16. 02. 2000, 1 R 36/00s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Zur Beurteilung, ob ein verhältnismäßig geringfügiger Teil des Anspruches im Sinn von § 43 Abs 2 ZPO vorliegt, kann nicht ein Richtwert von zehn von hundert für die Unterliegensquote herangezogen werden.

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