Problem: | Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht; Voraussetzungen eines Schuldbeitritts |
Normen: | ABGB: § 863, § 1029, § 1347 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 08. 2000, 1 R 339/00z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Die Verwendung von Briefpapier und Firmenstampiglie reicht insbesondere dann für die Annahme einer Anscheinsvollmacht aus, wenn der für die mangelnde Bevollmächtigung beweispflichtige Vertretene einen Missbrauch nicht einmal behauptet.

