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1 R 241/15k (Reiserecht)

18. LfgOktober 2017

Problem:

Rekursbeschränkung

Normen:

ZPO: § 517

Datum, Geschäftszahl:

01. 02. 2016, 1 R 241/15k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Berichtigung der Parteienbezeichnung abgewiesen wird, ohne dass dadurch die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wird, fällt nicht unter die in § 517 Abs 1 Z 1 bis 6 ZPO aufgezählten Beschlüsse.

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