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1 R 18/03y

6. LfgMai 2004

Problem:

Sorgfaltspflichten des Reiseveranstalters; Schadenersatz

Normen:

ABGB: § 881, § 896, § 932, § 1167, §§ 1293 ff, § 1295, § 1313a, § 1325; KSchG: § 31e; ZPO: § 273, §§ 351 ff

Datum, Geschäftszahl:

28. 02. 2003, 1 R 18/03y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Den Reiseveranstalter selbst trifft die Pflicht zur Überprüfung, ob im gebuchten Hotel ein ausreichender Sicherheitsstandard gewährleistet ist.

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