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1 R 107/03m

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 881, § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

20. 05. 2003, 1 R 107/03m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einer als echter Vertrag zugunsten Dritter einzustufenden Buchung steht dem buchenden Reisenden auch hinsichtlich des begünstigten Dritten ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter zu, soweit der begünstigte Dritte seine Ansprüche nicht selbst wahrnimmt.

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