Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 881, § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 05. 2003, 1 R 107/03m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einer als echter Vertrag zugunsten Dritter einzustufenden Buchung steht dem buchenden Reisenden auch hinsichtlich des begünstigten Dritten ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter zu, soweit der begünstigte Dritte seine Ansprüche nicht selbst wahrnimmt.

