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1 R 557/02m

6. LfgMai 2004

Problem:

Schutz- und Sorgfaltspflichten beim Gastaufnahmevertrag

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff, § 1295; KSchG: §§ 31b ff, § 31e; RL 90/314/EWG : Art 5

Datum, Geschäftszahl:

05. 06. 2003, 1 R 557/02m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Schon auf Grund des Gastaufnahmevertrages ist der Hotelinhaber verpflichtet, für eine gefahrlose Benützung der seinen Gästen zugänglichen Räume und Einrichtungen zu sorgen.

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