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1 R 154/03y

6. LfgMai 2004

Problem:

Aufpreis für Ersatzzimmer

Normen:

ABGB: § 861, § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

16. 12. 2003, 1 R 154/03y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Eine Rückzahlung des am Urlaubsort vorbehaltlos geleisteten Aufpreises für ein höherwertiges Ersatzquartier scheidet aus, weil mit der Zahlung des Aufpreises der ursprüngliche Reisevertrag mangels eines entsprechenden Vorbehalts einvernehmlich abgeändert wurde.

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