1.1 Grundsätzliches1063
Die allgemeinen rechtlichen Anforderungen an Geschäftsführer einer GmbH sind in § 25 GmbHG und die für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft in § 84 AktG enthalten. Die Regelungen knüpfen an die Sorgfalt eines „ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 25 Abs 1 GmbHG) bzw eines „ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (§ 84 Abs 1 AktG) an und sehen als Konsequenz einer Pflichtverletzung eine Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft vor.1064

