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3. Erwerberhaftung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und Umweltschäden

Wared/Oberlechner1. AuflFebruar 2023

Peter Oberlechner

Für bestimmte finanzielle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten haftet der Erwerber eines Unternehmens aufgrund seines Erwerbs des Eigentumsrechts an Sachen, die er mit dem Unternehmen erwirbt. Diese Haftung besteht zB für Aufschließungsbeiträge unter den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, für rückständige Kanalgebühren oder für Kanalanschlussgebühren und Wassergebühren.10601060Mittendorfer/Duursma in Mittendorfer (Hrsg), Unternehmenskauf in der Praxis2 (2019) F. Haftung des Erwerbers für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und für Umweltschäden 3/66.

Seite 187

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